Im Februar soll der Siegerentwurf für die Altstadtsanierung beauftragt werden. Was wie ein formaler Schritt wirkt, kann die Stadt frühzeitig binden – rechtlich, finanziell und strategisch. Genau deshalb ist dieser Zeitpunkt entscheidend.
Warum der Februar ein Punkt mit Folgen ist
Kernaussage
Im Februar kann aus einer Diskussion eine Bindung werden.
Mit der Vorstellung des Siegerentwurfs hat die Stadt einen wichtigen Meilenstein erreicht.
Mit der geplanten Beauftragung im Februar würde jedoch ein Zeitpunkt erreicht, an dem zentrale Entscheidungen nur noch eingeschränkt veränderbar sind.
Denn mit der Vergabe entsteht eine rechtliche und strategische Bindung, die spätere Anpassungen deutlich erschwert – auch dann, wenn sich Bürgermeinungen, Kosten oder Rahmenbedingungen weiterentwickeln
Kurz gesagt: Je früher die Bindung, desto teurer und schwieriger werden spätere Änderungen.
Was viele Bürger nicht wissen: Architekturentwürfe sind urheberrechtlich geschützt
Kernaussage
Ein beauftragter Entwurf ist nicht mehr „frei formbar“.
Architekturentwürfe unterliegen dem Urheberrecht. Das bedeutet konkret:
Sobald der Planungsauftrag vergeben ist, sind wesentliche Änderungen am Entwurf nur noch eingeschränkt möglich.
Dazu zählen unter anderem:
- größere Anpassungen an der Gestaltung
- Veränderungen an Materialien oder Belägen
- Verschiebungen von Grün- und Aufenthaltsflächen
- Eingriffe in die Grundstruktur des Konzepts
Solche Änderungen setzen in der Regel die Zustimmung des Architekten voraus und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Wer früh beauftragt, entscheidet früh – auch über spätere Spielräume.
Warum daraus eine Kostenfalle werden kann
Kernaussage
Nicht der Entwurf allein ist das Risiko – sondern der Zeitpunkt der Bindung.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind aus Bürgersicht zentrale Fragen noch nicht belastbar beantwortet:
- Wie hoch sind die realistischen Gesamtkosten?
- Welche Bauzeit ist zu erwarten – und mit welchen Auswirkungen?
- Welche Alternativen wurden geprüft (z. B. Bauabschnitte)?
- Wie fügt sich die Altstadtsanierung in andere Großprojekte ein?
Wird der Auftrag vergeben, bevor diese Fragen geklärt sind, verlagert sich das Risiko einseitig auf die Stadt – und damit auf die Bürger.
Warum diese Entscheidung nicht isoliert betrachtet werden darf
Die Altstadtsanierung ist kein Einzelprojekt. Sie steht im Zusammenhang mit weiteren Großvorhaben wie Kanalsanierung, Mobilitätsfragen, Handel, Hallenbad und anderen städtischen Investitionen.
Ohne eine transparente, gesamtstädtische Einordnung besteht die Gefahr, dass Fakten geschaffen werden, die spätere Priorisierungen einschränken oder andere dringend notwendige Projekte verdrängen.

Unsere Haltung als Bürgerinitiative
Kernaussage
Wir wollen Entwicklung – aber mit Transparenz, Kostenklarheit und echter Abwägung.
Wir sind für eine lebendige, attraktive Altstadt.
Wir sind für Weiterentwicklung und Investitionen.
Wir sind zugleich für Transparenz, für nachvollziehbare Kosten, für Alternativenprüfung und für Entscheidungen, die auf einer belastbaren Gesamtstrategie beruhen.
Unsere Konsequenz
Kernaussage
Beauftragung erst dann, wenn die Grundlagen öffentlich nachvollziehbar sind.
Aus diesen Gründen sprechen wir uns dafür aus, die Beauftragung des Siegerentwurfs erst dann vorzunehmen, wenn zentrale Fragen geklärt sind:
- transparente Kostendarstellung und belastbare Zeitplanung
- Prüfung realistischer Alternativen (auch in Bauabschnitten)
- Einordnung in ein veröffentlichtes, gesamtstädtisches Konzept (ISEK)
Wunstorf darf sich kein Millionenprojekt leisten, das sich später nur noch mit hohen Kosten korrigieren lässt.
Dieser Beitrag erklärt, warum wir den Zeitpunkt der Vergabe für entscheidend halten.
Im nächsten Beitrag geht es um die Kanalsanierung:
notwendige Maßnahme – aber wie lässt sie sich sinnvoll planen, ohne vorschnell die gesamte Altstadt festzulegen?