Bürgerinitiative
Wunstorf

Das Bürgerbegehren

Bürgerbegehren in Wunstorf – was passiert jetzt?

Wir als BI Wunstorf werden in Kürze ein Bürgerbegehren bei der Stadt anzeigen. Ein Bürgerbegehren ist ein Verfahren, mit dem Bürgerinnen und Bürger erreichen können, dass am Ende alle Wahlberechtigten in Wunstorf über eine konkrete Frage abstimmen – das nennt man Bürgerentscheid. Die rechtliche Grundlage dafür steht im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), § 32 und § 33.

Um diese Frage geht es

Ein Bürgerbegehren darf nicht „alles auf einmal“ behandeln. Es muss eine konkrete Sachentscheidung zum Inhalt haben – klar formuliert, so dass man am Ende mit „ja“ oder „nein“ antworten kann. Für Sie bedeutet das: Sind Sie unserer Meinung und stimmen für unseren Bürgerentscheid, dann Unterschreiben Sie unsere Unterschriftenliste zum Bürgerbegehren. Wenn Sie nicht unserer Meinung sind, dann unterschreiben Sie einfach nicht. Gezählt werden nachher die gültigen abgegebenen Unterschriften

Wer unsere Forderungen gelesen hat, weiß: Wir kritisieren mehrere Punkte und sehen an verschiedenen Stellen Versäumnisse. All das lässt sich rechtlich nicht als lange Liste von Vorwürfen abstimmen. Deshalb steht unsere zentrale Frage stellvertretend für unsere Haltung – wir verstehen uns als „Anwalt der Vernunft“: Es geht um die Grundrichtung, wie mit unserer Altstadt umgegangen werden soll.

Unser Anliegen ist:

Der historische Charakter der Altstadt soll durch Sanierung des Bestands erhalten bleiben und nicht durch einen modernen Architektenentwurf grundlegend verändert werden.

Darum fragen wir Sie in unserem Bürgerbegehren:

Sind Sie dafür, dass der Rat der Stadt Wunstorf keinen Beschluss fasst, mit dem ein Planungsbüro mit der Durchführung der Neugestaltung der Fußgängerzone beauftragt wird?

Damit Sie keinen Schritt verpassen: Tragen Sie sich in unsere Unterstützerliste ein. Das ist noch keine Unterschrift für das Bürgerbegehren (die muss später schriftlich geleistet werden).


Wir informieren Sie dann rechtzeitig, wann und wo die offizielle Unterschrift möglich ist.

Anzeige bei der Stadt (das steht jetzt an)

Mit der Anzeige geben wir der Stadt das Bürgerbegehren in schriftlicher Form offiziell bekannt. Die Stadt (bzw. der zuständige Ausschuss) prüft danach unverzüglich, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Zuständigkeit, korrekte Form, Begründung usw.). 👉 Wichtig: Erst wenn die Stadt ihr „Okay“ gegeben hat, ist klar, dass das Bürgerbegehren in der vorliegenden Form zulässig ist und wir mit der Unterschriftensammlung richtig loslegen können

Unterschriften sammeln – wie viele braucht Wunstorf?

In Niedersachsen muss ein Bürgerbegehren von mindestens 10 % der Wahlberechtigten unterschrieben werden. Maßgeblich ist die Zahl der Wahlberechtigten bei der letzten Kommunalwahl. Für Wunstorf weist das amtliche Wahlergebnis (Kommunalwahl/Bürgermeisterwahl am 12.09.2021) 33.593 Wahlberechtigte aus.

➡️ 10 % von 33.593 = 3.360
Das heißt: Wir brauchen mindestens 3.360 gültige Unterschriften.

Wichtig zur Form: Die Unterschriften müssen schriftlich geleistet werden – online geht nicht (elektronische Form ist unzulässig).

Wer darf unterschreiben – und wer nicht?

Unterschreiben dürfen alle, die in Wunstorf kommunal wahlberechtigt sind. Das sind in Niedersachsen grundsätzlich:

  • Deutsche oder EU-Staatsangehörige,

  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt,

  • seit mindestens 3 Monaten mit Wohnsitz im Wahlgebiet,

  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Nicht unterschreiben dürfen entsprechend z. B.:

  • Menschen ohne Wahlrecht in Wunstorf (z. B. kein Wohnsitz hier),

  • Nicht-EU-Ausländer ohne kommunales Wahlrecht,

  • Personen unter 16.

Wie lange haben wir Zeit?

Nach dem Gesetz gilt normalerweise: 6 Monate Zeit, um die Unterschriften einzureichen – gerechnet ab Eingang der Anzeige. Wenn sich das Bürgerbegehren gegen einen bekannt gemachten Ratsbeschluss richtet, kann die Frist auch 3 Monate betragen. Welche Frist hier gilt, ergibt sich aus der formalen Einordnung durch die Stadt.

Einreichen & Prüfung der Unterschriften

Sind genügend Unterschriften gesammelt, reichen wir sie bei der Stadt ein. Dann prüft die Stadt, wie viele Unterschriften gültig sind und ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wirkung: Was bringt ein Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn

  • die Mehrheit mit „Ja“ stimmt und

  • diese Ja-Mehrheit mindestens 20 % der Wahlberechtigten ausmacht.

Ein erfolgreicher, verbindlicher Bürgerentscheid wirkt dann wie ein Ratsbeschluss.
Und: Er kann in den ersten zwei Jahren grundsätzlich nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden.

Wo kann ich unterschreiben?

Sobald die Stadt das Bürgerbegehren formal bestätigt hat, informieren wir von der BI Wunstorf hier auf der Website (und über unsere Kanäle), wo und wann man seine Unterschrift leisten kann – z. B. bei festen Sammelstellen, Terminen oder Aktionen in der Innenstadt.